Kanzlei Ludolf

Schadenquote

Entscheidend für die Kalkulation der Versicherungsprämie ist der Schadenverlauf der vergangenen fünf Jahre.

Aus Sicht des Versicherers ist ein Versicherungsvertrag bis zu einer Schadenrenta (Schadenquote) von 70% (Nettoversicherungsbeitrag in Relation zu den Bruttoentschädigungszahlungen) wirtschaftlich.

Übersteigt die Quote diesen Wert von 70% wird der Vertrag unwirtschaftlich, da der Versicherer aus den vereinnahmten Prämien seine Veraltungskosten und Vorsorge für einen Groß-Totalschaden treffen muss.

Die Gebäudeversicherung ist durch die Schadenentwicklung der vergangenen Jahre für die Versicherungswirtschaft insgesamt defizitär.

Einige Gesellschaften haben sich aus diesem Grunde bereits ganz aus diesem Segment zurückgezogen.

Der Bietermarkt ist für kommunale Einrichtungen aktuell sehr überschaubar geworden.

Vor einem Ausschreibungsverfahren empfehlen wir die Prüfung ob ein wirtschaftliches Ergebnis durch diese Ausschreibung zu erzielen ist.

Eine Ausschreibung kann neben der möglichen Reduktion des bisherigen Beitrags regelmäßig auch Verbesserungen der Vertragsbedingungen oder der Einschluss weiterer Gefahren in das Deckungskonzept begründet sein.

Wann besteht Ausschreibungspflicht?

Die gesetzlichen Vorschriften, auch im oberschwelligen Verfahren, stellen auf die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Gelder ab.

Neben den Forderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) hat das Europäische Parlament mit dem Titel "Europa 2020" eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vom März 2010 dargelegt, dass ein marktwirtschaftliches Instrument die öffentliche Auftragsvergabe zur Erzielung bei gleichzeitiger Gewährleistung eines möglichst effizienten Einsatzes öffentlicher Gelder genutzt werden soll.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschreibt das Beschaffungsverfahren im Paragraphen 97 Ziffer 1 wie folgt:

(1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Eine zwingende Ausschreibungspflicht betrifft nur neue Beschaffungsmaßnahmen.

Laufende Verträge mit der Option der jährlichen Verlängerung können ohne wesentliche Veränderung theoretisch unendlich fortgeführt werden.

Ausnahme § 132 GWB, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrages verändert und der Wert der Veränderung bei Diesnstleistungsverträgen die Schwelle von 10% übersteigt.

Daher unsere Empfehlung:

Vor jeder geplanten Ausschreibung den wirtschaftlichen Erfolg eines Ausschreibungsverfahrens zu überprüfen.

Nur das Bessere ersetzt das Gute!

Die Philosophie des kommunalen Versicherungsmanagements vertreten wir als Ihr kompetenter, unabhängiger und moderner Versicherungsberater bei der Bewältigung, der Beurteilung und dem Transfer von Haftungs- und finanziellen Verlusten aus Risiken.

Die Umstellung vom kameralen zum neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF oder auch Doppik) verändert die Aufgabenstellung, die Verantwortung und die Haftungsfragen für die Verwaltungsspitzen. Zwangsläufig ergeben sich daraus neue Fragen für die Beurteilung und machen die Überprüfung des IST- Zustands notwendig.

Die Besonderheiten des Konstrukts Ihrer Verwaltung sind dabei für das Risikomanagement von zentraler Bedeutung.

Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikobewältigung.
Laufende Überwachung- und ein auf die Leitlinie des kommunalen Versicherungsmanagements abgestimmtes Reporting bilden die Basis, die übertragenen risikopolitischen Aufgaben voll und ganz zu erfüllen.

Umfangreiche Erfahrung von nunmehr 20 Jahren im Bereich des Insurance Riskmanagements für kommunale Einrichtungen, Zweckverbände,

Anstalten des öffentlichen Rechts, genossenschaftlichen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen, sowie der konstruktive fortlaufende Informationsaustausch mit unseren Mandanten garantieren eine optimale, umfassende- und zielorientierte Betreuung.

Die aktive Mitarbeit im DVNW (Deutsches Vergabe Netzwerk) gewährleisten Sicherheit im Vergabeverfahren, Eu-weit, national oder im Verhandlungsverfahren.

Frühzeitiges Realisieren von Veränderungen der Rechtsgrundlagen, der Marktbedingungen und der Preisentwickelung und dem damit verbundenen notwendigen Reporting lässt Sie schneller und effektiv etwaigen Handlungsbedarf für Ihre Verwaltung bei der weiteren Risikobewältigung erkennen und umsetzen.

Wir bieten ein modular aufgebautes System für passgenaue externe Beratungsleistung, die Sie so buchen können, die Sie diese wirklich benötigen!

Die Beauftragung eines Versicherungsberaters zur Unterstützung und Umsetzung der komplexen Aufgaben im Sektor Versicherungsdienstleistungen ist vergaberechtlich problemlos. Ein Interessenkonflikt bei einer provisionsgesteuerten Beratung oder einer Beratung auf Erfolgshonorar, die sich zwangsläufig immer zu Lasten der Versicherungsnehmers auswirken, liegt nicht vor.

Die veränderte Marktsituation, die Veränderungen der Risiken zum Beispiel durch die Elementargefahren und die Komplexität der Vergabeverfahren und die Tatsache, dass viele Versicherungsgesellschaften die kommunale Sachversicherung aus defizitären Gründen nicht mehr anbieten, verlangen eine qualifizierte, auf kommunale Bedürfnisse abgestimmte Fachkompetenz.

Umsetzung

Mit eigenen Excel-Entwicklungen ermitteln wir die richtigen Versicherungswerte.

Eine gemeinsam mit der Firma Girlich IT-System & Service, Heikendorf entwickelte Datenbank, sowie weitere Formulare und Dateien vereinfachen die Ausschreibungsverfahren und erleichtern Ihnen im Anschluss an ein Ausschreibungsverfahren die tägliche Arbeit und eine Wiederholungsausschreibung.

Ausführlich habe ich für Sie die Realisierung der Phasen des ganzheitlichen, zielorientierten Versicherungsmanagements und Ihren Nutzen auf den folgenden Seiten zusammengestellt.

 

Anbieterkennzeichnung / Impressum

Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG

Anschrift: Holger Ludolf
Ammelücken 7, 24860 Böklund

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Versicherungsberater § 34 d Absatz 2 GewO
zugelassen von der Handelskammer Flensburg
USt-Nr. 20/079/04414


Eingetragen im:
Vermittlerregister Industrie- und Handelskammer zu Flensburg
unter der Nr. D-KOV7-ODDJL-27

Erstzulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz
[Art. 1 § 1 RberG]   als gerichtlich zugelassener Versicherungsberater.

Diese wurde durch die Zulassung nach der Gewerbeordnung seit dem 28.02.2018 nach § 34d Absatz 2 GewO (Gewerbeordnung) ersetzt


Tätigkeit / Status: Versicherungsberater
Tätigkeitsgebiet: Deutschland

Haftpflichtversicherungsnachweis:

HDI Gerling, Postfach 250309, 90128 Nürnberg

Vertragsnummer: NxF70-005993645/503

räumlicher Geltungsbereich Deutschland, 2. Europäische Union, Türkei, die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
Versichert sind Haftpflichtansprüche 1. die vor gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie 2. wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts
dieser Länder. 3. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Tätigkeiten, die über ausländische Tochtergesellschaften, ausländische Niederlassungen, ausländische Zweigstellen jeglicher Art oder über Kooperationsvereinbarungen verbundene Firmen im Ausland ausgeübt wurden.

Pflichtinformationen gem. § 42k VVG zur Schlichtungsstelle - Ombudsmann

Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13, 10117 Berlin
Telefon: 01802/55 04 44 (0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz)
Telefax: 030/20 45 89 31

Versicherungsombudsmann e. V.,
Kronenstraße 13 10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 60 58 – 0, Fax: +49 30 20 60 58 – 58
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Das Vermittlerregister wird geführt unter:
DIHK e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin.

(0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.org bzw. www.vermittlerregister.info

Berufsbezeichnung: Versicherungsberater.

Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus der Gewerbeordnung und den hierzu ergangenen Ausführungs - Verordnungen.

Vergütungsgrundlage ist in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen an anderen Unternehmen

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