
Bild von W. Broemme / pixelio.de
Unter dem Begriff Schadenmanagement versteht man sämtliche Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer, die aus versicherungsvertraglicher Sicht nach Eintritt eines Schadens anfallen.
Dies umfasst die Erfüllung von vertraglichen Obliegenheiten, wie z. B. die Schadenminderungspflicht wie auch die Koordination und Führung der Verhandlungen mit den beteiligten Versicherungsunternehmen. Manchmal auch spartenübergreifend, zum Beispiel wenn es sich bei einem Schaden in der Gebäudeversicherung gleichzeitig um einen Hausrat/Inhaltsversicherungsanspruch handelt.
Kommunen, öffentliche Auftraggeber aber auch kleine mittelständige Betriebe verfügen in der Regel weder über die Ressourcen noch über die Spezialkenntnisse, solche komplexen Schäden völlig eigenständig abzuwickeln. Hier gilt es, den Wissensvorsprung der professionellen Schadenregulierer der Versicherungsgesellschaften durch das Einschalten eines Versicherungsberaters, zum Beispiel meine Kanzlei auszugleichen.
Im Rahmen von Solvency II ist zunehmend die Tendenz bei Versicherungsunternehmen spürbar, bei größeren Schäden in der Schadenregulierung restriktiver vorzugehen und gegebenenfalls mögliche Verstöße des Versicherungsnehmers gegen Obliegenheiten oder anderen Vertragspflichten zu prüfen.
Auch wird die Versicherungssumme überprüft, um evtl. den Einwand der Unterversicherung geltend zu machen. Eine Gewährung von „Kulanz“ ist bei Großschäden inzwischen die absolute Ausnahme.
Die Versicherungsnehmer sind bei Großschäden erfahrungsgemäß gut beraten, möglichst von Anfang an ein professionelles Schadenmanagement mit fachkundiger Unterstützung einzurichten.
Rufen Sie mich an, gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot, zum Beispiel über das Schadenmanagement.