Vergütungen

Eine fundierte, individuelle Beratung erfordert Zeit und Expertise – daher ist sie kostenpflichtig. Damit Sie von Anfang an Klarheit über die Kosten haben, informiere ich Sie transparent über die möglichen Vergütungsmodelle. Gerne bespreche ich die Details persönlich mit Ihnen.

Erstberatung

  • Für die Erstberatung vereinbare ich mit Ihnen eine Festpreispauschale.
  • Dauer: bis zu 1,5 Stunden, in vielen Fällen ausreichend für eine erste Einschätzung.
  • Die Erstberatung kann in den meisten Fällen ohne Mehrkosten in Ihren Räumen stattfinden.

Zeithonorar

  • Das Stundenhonorar beträgt 120,00 € netto, zzgl. 19 % MwSt.
  • Die Abrechnung erfolgt minutengenau auf Basis einer exakten Zeiterfassung.
  • Ein detailliertes Zeitprotokoll wird der Rechnung beigefügt, sodass Sie volle Kostentransparenz haben.

Außergerichtliche Beratung und Vertretung

  • Bei Schadenvertretungen rechne ich meine Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
  • Die Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
  • Alternativ können wir eine Pauschalvergütung, ein Stundenhonorar oder – in gesetzlich zulässigen Fällen (§ 4a RVG) – ein Erfolgshonorar vereinbaren.
  • Diese Vereinbarungen erfolgen selbstverständlich schriftlich.

Hinweis zur Versicherungsberatung

Meine Versicherungsberatung ist neutral und unabhängig – ohne Verkaufs- oder Vermittlungsabsicht.
Als Versicherungsberater habe ich keine Anbindung oder Beteiligung an Versicherungsgesellschaften. Sie erhalten eine objektive Beratung in allen Versicherungsfragen.

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