Eine ins Detail gehende, arbeitsaufwendige Beratung durch mich als hoch qualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst!
Und damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren
Beispiel von Vergütungsvereinbahrungen:
Die Erstberatung:
Hier vereinbahre ich für eine Erstberatung mit ihnen eine Festpreispauschale.
Die Erstberatung sollte bis zu eineinhalb Stunden gehen und reicht oftmals schon aus.
Die Erstberatung kann in den meisten Fällen ohne Mehrkosten für Sie in Ihren Räumen stattfinden.
Zeithonorar:
Das Stundenhonorar beträgt 120,00 EURO netto, zzgl. 19 % Mw.St. berechnet.
Hier arbeite ich mit einer Stopuhr und jede angefangene Minute die ich an ihrem Auftrag arbeite wird anteilig abgerechnet.
Das Zeitprotokoll ist gegenstand meiner Liquidation und wir angefügt.
Außergerichtliche Beratung und Vertretung
Bei der Schadenvertretung rechne ich meine Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig Streitwert abhängig.
Eine Pauschalvergütung, ein Stundenhonorar, in Einzelfällen auch ein Erfolgshonorar kann ebenfalls vereinbart werden
Hinweis:
Meine Versicherungsberatung ist eine neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen - ohne Verkauf oder Vermittlungsabsicht.
Als Versicherungsberater habe ich keine Anbindung oder Anteile an jeglichen Versicherungsgesellschaften.