Kanzlei Ludolf

in Lübeck (SH)

Lübeck Auf der Heide 47

in Böklund (SH)

Böklund, Ammelücken 7

24229 Strande (SH)

Arp-Schnitger-Weg 19A

(c/o Dr. J. Beyer)

und bei Ihnen vor Ort

Termine nach Vereinbarung

 

 

 

 









 

 

Die  Kanzlei Ludolf  führt das Markenzeichen

© "Kommunales Versicherungsmanagement“

Verschiedene Landesrechnungshöfe haben in ihren Prüfberichten die Anforderungen an das Versicherungsvertrags- und Schadenmanagement ausführlich beschrieben.

Der Kommunalbericht 2001 des Rechnungshof Rheinland-Pfalz Abschnitt Tz.3 Wirtschaftlicher Versicherungsschutz, Ziffer 2.1 Risikoermittlung, definiert die Notwendigkeit zur Versicherung, erstens ob der erforderliche Ausgleich eines Schadens die Haushaltswirtschaft gefährdet- und zweitens in Abhängigkeit der Häufigkeit des Eintritts eines Schadenfalles.

In Absatz 2 wird fortgeführt:

Die Notwendigkeit einer Versicherung kann nur beurteilt werden, wenn das bestehende Risiko von der Verwaltung, insbesondere der zustänigen Organisationseinheit, erkannt und bewertet wird. Hierzu sind die möglichen Risikobereiche systematisch zu ermitteln und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens sowie die möglich Schadenshöhe zu schätzen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Bediensteten im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheioten alls zur Risikovermeidung und Risikominderung unternehmen und die Organisationseinheiten bei einer Häufung von Schadenfällen die Ursachen ermitteln und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Für den Abschluss einer Versicherung ist nach unserer Überzeugung im Gegensatz zur vertretenden Auffassung des Rechnungshofes nicht die Häufigkeit des Schadeneintritts entscheidend, sondern auschließlich die Höhe des maximal möglichen Schadens.

Hier muss unterschieden in

A= muss ich versichern;

B= kann ich versichern;

C= muss ich nicht versichern.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (- 10 A 363/96 - vom 11.12.1987) hat es so formuliert:

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Schadens praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Fällen jahrzehntelang kein Schaden entsteht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Ein weiteres Zitat aus dem Kommunalbericht Schleswig-Holstein 2003 Ziffer 10.6 Risikoanalyse

Nach Auffassung des LRH ist aber eine umfassende Risikoanalyse vor Abschluss eines Versicherungsvertrags unentbehrlich, da sich hier Einsparungspotenziale infolge eines möglicherweise unangemessenen Sicherheitsdenkens verbergen können. Die Risikobeurteilung ist zudem ein dynamischer Prozess, da sich zur Bewertung herangezogene Schadensverläufe temporär verändern oder sich neue Gefahrenpotenziale ergeben können. Insoweit ist auch der vorhandene Versicherungsbestand regelmäßig hinsichtlich seiner Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu analysieren.

Nach Ansicht der Prüfungsämter ist wirtschaftlicher Versicherungschutz ohne vorgeschaltete Risiko- und Bedarsfsanalyse nicht umsetzbar.

Allein durch ein Ausschreibungsverfahren wird das angestrebte Ziel verfehlt.

Mit dieser Philosophie haben wir gemeinsam Erfolg!

„Den für Sie notwendigen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis auf Dauer einzukaufen unter Einhaltung und Beachtung der gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften“.

Das ganzheitliche, zielorientierte Versicherungsmanagement, wie es die verschiedene Landesrechnungshöfe seit der Jahrtausendwende den Kommunen und kommunalen Einrichtungen empfehlen, wird wegen der Komplexität der geforderten speziellen Fachkenntnisse von den meisten am Markt tätigen Beratern und Beratungsfirmen bei den Ausschreibungen für Versicherungsdienstleistungen nicht angeboten.

Gemeinsam mit unseren kooperierenden Kollegen bilden wir in der Summe bundesweit ein Kompetenzteam.

Wir bieten   Sachkunde       Erfahrung       Kompetenz

                              haken1    im Liegenschafts- und Gebäudemanagement,
                              haken1  
  bei der Ermittlung der Versicherungssummen,
                              haken1 
   im Versicherungsvertragsrecht,
                              haken1 
   im Vergaberecht.

 

Unsere Dienstleistung für öffentliche Auftraggeber: 

nachhaltiges, ganzheitliches, zielorientiertes    Versicherungs- und Schadenmanagement zur

Effizienssteigerung  -  Risikominimierung  -  Beitragsoptimierung.

 

In drei Schritten zum Erfolg!

Schritt 1:  umfassende Analyse der zu versichernden Risiken in der Sachversicherung (LiegenschaftenInventarien, Elektronik,    Maschinen), Eigenschadenversicherung, D&O, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Eventversicherung, Bauwesenversicherung

Schritt 2:  Nutzen des Wettbewerbs für die optimale Preisfindung, Markterkundung, Vergabeverfahren und Verhandlungen.

Schritt 3:  Controlling zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit im Vertrags- und Schadenmanagement.

Wir bieten ein modular aufgebautes System für paßgenaue externe Beratungsleistung die Sie so buchen können, die Sie diese wirklich benötigen!

Die Beauftragung eines Versicherungsberaters zur Unterstützung und Umsetzung der komplexen Aufgaben im Sektor Versicherungsdienstleistungen ist vergaberechtlich problemlos.

Ein Interessenkonflikt bei einer provisionsgesteuerten Beratung oder einer Beratung auf Erfolgshonorar, die sich zwangsläufig immer zu Lasten der Versicherungsnehmers auswirken, liegt nicht vor.

Die veränderte Marktsituation, die Veränderungen der Risiken durch die Elementargefahren und Komplexität der Vergabeverfahren, verlangen eine qualifizierte, auf kommunale Bedürfnisse abgestimmte Fachkompetenz.

Umsetzung

Eine von uns mit Girlich IT-System & Service, Heikendorf entwickelte Datenbank vereinfachen die Ausschreibungsverfahren und erleichtern Ihnen im Anschluss an ein Ausschrreibungsverfahren die tägliche Arbeit.

Zum Beispiel bei der Ermittlung und Auswertung der Schadenstatistik  und für Wiederholungsausschreibungen.

Fordern Sie mich gerne unverbindlich zu einem ausführlichen Informationsgespräch an.
Wenn Sie für eine Ihrer Bürgermeister- oder Hauptamtsleitertagungen eine Präsentation wünschen,
stehe ich Ihnen zur Verfügung.


Der Versicherungsfall – oder im Volksmund Schaden genannt, ist der Hauptgrund für den Abschluss eines Versicherungsvertrages.alt  Wenn er jedoch eintritt, beginnen häufig die Probleme:
altVorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
altObliegenheitsverletzung
altRisikoausschluss
altUnterversicherung und ... und ... und ...

 

In der Regel treffen dann unterschiedliche Voraussetzungen aufeinander:
Der Versicherer, für den ein Schaden tägliches Brot ist und der sich nur mit Schadensfällen beschäftigt und der Versicherungsnehmer, für den ein Schaden eine Ausnahme ist, der in der Regel unter dem Schadensereignis leidet und seine Existenz schwinden sieht. Von Waffengleichheit kann also keine Rede sein.

Ihre Anlaufstelle im Schadensfall - damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Ich helfe Ihnen im außergerichtlichen Verfahren, zu Ihrem Recht zu kommen.

Bei jedem Schaden ist die Einleitung der notwendigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt unerlässlich für eine zufriedenstellende Regulierung.
Hier ist versicherungsrechtliches Wissen ebenso gefragt wie versicherungskaufmännische Praxiserfahrung.
Warten Sie nicht, bis das "Kind" in den Brunnen gefallen ist, sondern schaffen Sie sich Ihren Vorteil von Anfang an.
Falsches Handling im Nachhinein zu korrigieren, ist immens schwierig und häufig mit langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden.

In den meisten Rechtsanwaltskanzleien führt das Versicherungsrecht ein Schattendasein.
Es fehlt deswegen an Kenntnissen, vor allem aber an der Vielzahl von Vorgängen.
Nur wer sich täglich mit Versicherungen beschäftigt, kennt den Markt.

Die Kanzlei Ludolf erfüllt die genannten Vorgaben.
Und sollte ein Schaden dann doch einmal gerichtlich zu klären sein, ist durch meine Kooperation mit einem Rechtsanwalt gewährleistet, dass der Schaden nahtlos und für Sie problemlos weiterverfolgt werden kann, ohne dass Wissen aus der Vorgeschichte verloren geht.
Eine derartige Zusammenarbeit finden Sie nur in Ausnahmefällen in Deutschland.

Damit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit optimale Beratung, Betreuung und Vertretung haben.

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Informationen über die wichtigsten Firmenversicherungen.

Diese Firmenversicherungen sind für klein- und mittelständige Betriebe als auch für Selbstständige und Freiberufler gedacht.

Die hier angeführten Versicherungssparten gehören in den meisten Fällen zu den Sachversicherungen.

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge bieten die von mir erarbeiteten Konzepte individuelle Lösungen aus der Personenversicherung.

Firmenversicherungen werden unterteilt in die Bereiche:

Gebäudeversicherung

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  Feuerversicherung,
  Glasversicherung,
  Elementarschadenversicherung,
  Mietausfallversicherung.

 

Inhaltsversicherung

  Diebstahlversicherung,
  Elektronikversicherung,
  Feuerversicherung,
  Maschinenversicherung,
  Leitungswasserversicherung,
  Montageversicherung,
  Sturmversicherung.

 

Betriebshaftpflicht
mit Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Branchen, wie:

  • Handel und Hersteller,
  • Bau- und Baunebengewerbe,
  • Kfz-Gewerbe
  • Handwerk,
  • Heilberufe
  • IT-Unternehmen

  Haftplichtversicherungen,
  Produkthaftpflichtversicherung,
  Internet-Haftpflichtversicherung,
  Umwelthaftpflichtversicherung,
Managerversicherung,
  D+O Versicherung.

 

Betriebsunterbrechungsversicherungen

Die Risiken einer Betriebsunterbrechung sind in der vorübergehenden Schließung des Betriebes durch:

    Feuer-,
    Elementar-,
    Diebstahlschäden.

zu finden. Hierfür stehen die nachstehend aufgeführten Versicherungen zur Verfügung:

  Betriebsschließungs-Versicherung,
  Betriebsunterbrechungsversicherung,
  Ertragsausfallversicherung.

 

Betriebliche Altersvorsorge

  Betriebsrente,
  Direktversicherung,
  Direktzusage,
  Pensionskasse,
  Pensionsfonds,
  betriebliche Unterstützungskasse,
  Lebensarbeitszeitkonten.

 

Firmenrechtsschutz

  Arbeitgeber-Rechtsschutz,
  Verkehrs-Rechtsschutz,
  Straf-Rechtsschutz,
  Vermögensschaden-Rechtsschutz.

 

Gruppenversicherung

  Kfz-Flottenversicherung,
  Gruppenunfallversicherung,
  Gruppenkrankenversicherung.

 

Kreditversicherung

  Ausfuhrkreditversicherung,
  Investitionsgüterkreditversicherung,
  Kautionsversicherung,
  Ratenschutz bei Arbeitslosigkeit,
  Vertrauensschadenversicherung,
  Warenkreditversicherung,
  Vermögensschadenversicherung.

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Transportversicherung

  Ausstellungsversicherung,
  Automatenversicherung,
  Firmenreisegepäckversicherung,
  Landkaskoversicherung,
  Valorenversicherung,
  Verkehrshaftungsversicherung,
  Waren-Transportversicherung,
  Werkverkehrsversicherung.

 

Landwirtschaftliche Versicherung

  Im Rahmen der landwirtschaftlichen Firmenversicherung sind die speziellen Risiken der Landwirte durch die:
  landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht,
  Ertragsschaden-Versicherung,
  Tierlebensversicherung für Kühe, Schweine und andere Weide- und Schlachttiere abgesichert.

 

 

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