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Mithaftung bei Grillunfall mit Spiritus

06.05.2010 | Leistungsrecht
Wichtiges Urteil: Bei einem Grillunfall haften alle, wenn jemand Spiritus ins Feuer gießt und niemand von den Anwesenden widerspricht. Dieses überraschende Resultat geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin aufmerksam macht (Az.: 9 U 129/08). Wer die Gefahr nicht unterbindet, trage die gleiche Schuld.

Grillfete von fünf Jugendlichen: Zweiter Schuss Spiritus ging daneben. In dem Fall grillten fünf Jugendliche hinter einem Bahndamm. Der erste Schuss Spiritus, den die Jugendlichen gemeinsam besorgt hatten, zeigte keine Wirkung. Nach dem zweiten loderte eine Stichflamme auf. Der Griller ließ die Flasche erschrocken zu Boden fallen, auf die Jacke eines anderen Jungen gelangte Spiritus. Sie fing Feuer, und der Junge erlitt schwere Brandverletzungen.

Wer schweigt ist mitschuldig: Eingreifen - und die Gefahr abwenden!
Die Haftpflichtversicherung des Grillers verlangte nun einen Teil der Kosten von dem verletzten Jungen zurück - und das Gericht entschied, er müsse für ein Achtel der Kosten aufkommen, erläutert der Anwaltverein. Denn die Jugendlichen hätten gemeinsam beschlossen, das Feuer mit Spiritus zu beschleunigen. Der Verletzte hatte nach dem ersten Schuss Spiritus zwar noch sinngemäß gesagt, es würde reichen. Um nicht haften zu müssen, hätte er den Worten aber Taten folgen lassen müssen - er hätte eingreifen und die Gefahr abwenden müssen.

Veröffentlicht von HAUFE Sozialversicherung

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