Zum Beruf des Versicherungsberaters
"Das Fernsehmagazin über den Beruf des Versicherungsberaters"
Der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater bietet eine Gute - in der Regel die beste - Möglichkeit, unabhängig und umfassend über das Angebot am Markt informiert zu werden. Auf den ersten Blick ist die Beratung auch teuer, tatsächlich sind hier aber die Kosten für das Honorar gut angelegt, verhindert das doch, dass Sie mit einem falschen Versicherungsvertrag über Jahre Tausende oder Zehntausende von Euro (das ist zum Beispiel bei Lebensversicherungen häufig der Fall) verlieren beziehungsweise - ohne es zu wissen - für Provisionen ausgeben.
WISO rät:
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Es ist auf die Dauer billiger, einmalig ein Honorar für eine gute Beratung durch einen Versicherungsberater zu zahlen als dauerhaft überhöhte Prämien und versteckte Provisionen. Außerdem vermeiden Sie so den Abschluss von Versicherungen, die Sie in Wirklichkeit gar nicht brauchen oder die Sie unwissentlich vielleicht sogar doppelt abgeschlossen haben. Die Scheu vieler Verbraucher, Geld für eine sachkundige und neutrale Beratung aufzuwenden, muss oft teuer bezahlt werden.
Übrigens, die Beratung bei einem Versicherungsberater ist gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken, fragen Sie doch einfach mal einen Versicherungsberater dazu!
Versicherungsberater in Wikipedia
Versicherungsberater/innen beraten und betreuen Selbstständige, Firmen, Privatkunden und Behörden bedarfs- und personenorientiert über alle Formen der Individualversicherung. Sie erstellen Risikoanalysen für ihre Mandanten, beraten über den Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist und vertreten ihre Mandanten im Schadensfall gegenüber dem jeweiligen Versicherer. Sie prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherern und vertreten aktiv deren Interessen bei Schadensregulierungen.
Dabei üben sie eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus, die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen ist ihnen gesetzlich verboten (§ 34 e GewO). Auf Wunsch erhält der Mandant Namen und Adressen der iinfrage kommenden Versicherer mitgeteilt. Eine der Hauptaufgaben ist es, durch eigene Maßnahmen des Versicherungsnehmers, situationsangemessenen Versicherungsschutz so günstig wie möglich zu erhalten. Nach Meinung der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands der Versicherungsberater e.V. sind viele Bürger falsch, zu hoch oder zu teuer versichert.
Versicherungsberatung ist Rechtsberatung.
Die Versicherungsberatung darf seit dem 22. Mai 2007 von einem Versicherungsberater nur ausgeübt werden, der die Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) von der zuständigen Industrie- und Handelkammer (IHK) erhalten hat.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende Sachkunde nachweist.
Mit der Erlaubnis durch die IHK erlischt die Zulassung durch den zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Art. 1 § 1 Abs.1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz.