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Zum Beruf des Versicherungsberaters "Das Fernsehmagazin über den Beruf des Versicherungsberaters" Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Es ist auf die Dauer billiger, einmalig ein Honorar für eine gute Beratung durch einen Versicherungsberater zu zahlen als dauerhaft überhöhte Prämien und versteckte Provisionen. Außerdem vermeiden Sie so den Abschluss von Versicherungen, die Sie in Wirklichkeit gar nicht brauchen oder die Sie unwissentlich vielleicht sogar doppelt abgeschlossen haben. Die Scheu vieler Verbraucher, Geld für eine sachkundige und neutrale Beratung aufzuwenden, muss oft teuer bezahlt werden. Versicherungsberater/innen beraten und betreuen Selbstständige, Firmen, Privatkunden und Behörden bedarfs- und personenorientiert über alle Formen der Individualversicherung. Sie erstellen Risikoanalysen für ihre Mandanten, beraten über den Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist und vertreten ihre Mandanten im Schadensfall gegenüber dem jeweiligen Versicherer. Sie prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherern und vertreten aktiv deren Interessen bei Schadensregulierungen. Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Die Versicherungsberatung darf seit dem 22. Mai 2007 von einem Versicherungsberater nur ausgeübt werden, der die Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) von der zuständigen Industrie- und Handelkammer (IHK) erhalten hat. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende Sachkunde nachweist.Mit der Erlaubnis durch die IHK erlischt die Zulassung durch den zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Art. 1 § 1 Abs.1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz. |